Andik hat geschrieben:Hallo Skoot,
das ist ja der Knaller - man muss nur den Gesetzestext zu Ende lesen!
Vielen Dank für den Tip ... wow - ich bin legal, denn Pferdehändler bin ich keiner !!!
Hotte ist, ebenso wie der LT - unverkäuflich !
LG
Andreas
Skoot hat geschrieben:Schau mal hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Wochenendfahrverbot
Ausnahme: Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.
Also in der Stvo alles geregelt. Es sei denn Du bist Pferdehändler
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