Anhängelast und Unterfahrschutz

Hier geht es ausschließlich um den allradgetriebenen LT, mit dem man dort stecken bleiben kann, wo andere LTs erst gar nicht hinkommen :-)

Anhängelast und Unterfahrschutz

Beitragvon Koffer » Freitag 19. Januar 2018, 11:11

Hallo miteinander,
ich habe 2016 einen 93er LT 4x4 mit Koffer (Fahrgestell wie bei der Pritsche) aus Luxemburg gekauft, nun haben wir nach Jahren wieder einen LT auf dem Hof und ich bin (hoffentlich) bald soweit das er Angemeldet werden kann. Der LT bracht eine Vollabnahme da das Fahrzeug ja in Deutschland noch nicht zugelassen war. Nun war ich schon mal beim Tüv und habe vorgefühlt. Der gute Mann hatte wohl nicht grade einen guten Tag. Er suchte vergleichbare Fahrzeuge, leider ohne Erfolg. So möchte er:
-mir eine Anhängelast nur unter 2 Tonnen eintragen (Berthold schrieb mal davon er möchte seine 3 Tonnen auflasten auf 3,5t).
-Ich soll überall einen Unterfahrschutz anbauen obwohl es ein Allradfahrzeug ist.
-die Zusatzanleitung für den 4x4 fehlt
-Die beiden Notsitze im Laderaum sollen nicht Eingetragen werden können, eine Begründung konnte er mir nicht sagen. Einen Durchgang gibt es nicht, jedoch eine Kommunikation über Funk. Original VW-Gurte sind eingebaut.

Kann mir jemand weiterhelfen?! Für die ersten beiden Punkte könnte ich Ihn vermutlich mit einer Kopie eines Fahrzeugscheins eines in Deutschland zugelassenen LT 4x4 überzeugen, wo ein LT 4x4 eine anständige Anhängelast möglichst über 3 Tonnen und den Verzicht auf Unterfahrschutz eingetragen hat.
Die Zusatzanleitung könnte ich mir von jemandem von Euch ausleihen und Kopieren?
Bei den Sitzplätzen habe ich noch keine Idee, die anderen Sachen sind aber erstmal wichtiger damit der gute LT auf die Straße kommt.
Bei meiner Recherche bin ich auf dieses Tolle Forum gestoßen in der Hoffnung, dass mir jemand von Euch weiterhelfen kann. Dann noch die Frage wie ich dass wieder gut machen kann.
Schöne Grüße
Cord
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Re: Anhängelast und Unterfahrschutz

Beitragvon oelig332 » Freitag 19. Januar 2018, 21:36

Hallo Cord

Von VW gibt es ein Heftchen zu Auflastung und Anhängelasterhöhung beim LT, damit kommt man auf max. 3000kg
Ist leider über VW nicht mehr zu bekommen, steht aber öfters bei Ebay drin.

Und dringend einen anderen TÜV- Prüfer suchen!

Gruß Berthold
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Re: Anhängelast und Unterfahrschutz

Beitragvon Koffer » Samstag 20. Januar 2018, 07:30

Moin Berthold,
danke für den Tipp, habe sofort eBay, eBay Kleinanzeigen und Google durchgestöbert. Zurzeit scheint da nix angeboten zu werden. Muss ich mal beobachten. Hoffentlich rennt mir die Zeit nicht wieder weg. TÜV Prüfer gibt es nur einen im Kreis der das machen darf, da es ja eine Vollabnahme werden muss. Ich mach mich mal schlau ob ich auch weiter weg hinfahren darf, was ja schon ungünstig ist, da der LT ja nicht angemeldet ist. Der gute Mann hat einfach keine Referenz auf die er sich beziehen kann meint er. Er findet so ein Fahrzeug einfach nicht. Daher kam ich auf die Idee ihm passende Kopien von Papieren wie z.B. von Deinem LT zu präsentieren. Muss ja nicht umsonst sein. Ich habe aber auch keine Erfahrung wie sowas sonst beim TÜV läuft mit den Vollabnahmen.
Gruß Cord
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Re: Anhängelast und Unterfahrschutz

Beitragvon oz_explorer » Samstag 20. Januar 2018, 09:14

Moin Cord,

Meine doka 4x4 wurde von Vorbesitzer auf max. 3200 kg Anhängelast aufgelastet. Mit Änderung der Anhängerkupplung.
Schicke mir mal eine PN, könnte die eine Kopie von der Eintragung und Schein schicken.

Ich weiß nicht genau ob das bei einem normalen Fahrerhaus auch geht. Vielleicht hilft es dir weiter.

Gruß Simon
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Re: Anhängelast und Unterfahrschutz

Beitragvon Andreas Hüfner » Samstag 20. Januar 2018, 15:47

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Hallo zusammen,

hast Du mal auf Dein Typenschild geschaut, anbei meines vom LT 31. Weitere Angaben findest Du im Wiki.
Bei einer höheren Anhängelast von über 3000 Kg ist auch die Führerscheinklasse zu beachten.

Viele Grüße Andreas
LT fahren verbindet auf die eine oder andere ART.
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Re: Anhängelast und Unterfahrschutz

Beitragvon Koffer » Samstag 20. Januar 2018, 18:54

Hallo an alle,
herzlichen Dank an Simon für das Gutachten, musste dort etwas für umgebaut werden oder ist das einfach nur eingetragen worden? Bei uns ist ja der Tüv-Nord, vermutlich hat er deshalb in seinem Computer nichts gefunden. Wenn jetzt wer noch ne Kopie von einem Fahrzeugbrief oder Schein hat dürfte der gute Mann ja nix mehr auszusetzen haben können.
Was bedeutet denn wohl auf dem Typenschild das Zuggewicht? Ist das die max. gezogene Anhängelast oder die max. Gesamtmasse des Zuges? Bei mir stehen 7000kg drin. Das Gesamtgewicht wurde scheinbar mal auf 4800 aufgelastet, Allerdings nicht in Deutschland. Führerschein hab ich die alte Klasse 3, dann ist das ja kein Problem.
Bei dem Unterfahrschutz sammle ich einfach reichlich Fotos von LT`s 4x4 ohne Unterfahrschutz.
Schöne Grüße
Cord
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Re: Anhängelast und Unterfahrschutz

Beitragvon Koffer » Samstag 20. Januar 2018, 19:01

Hier noch mal das Schild etwas größer, konnte man ja gar nicht erkennen...
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Re: Anhängelast und Unterfahrschutz

Beitragvon Waterman » Sonntag 21. Januar 2018, 21:25

Koffer hat geschrieben:-mir eine Anhängelast nur unter 2 Tonnen eintragen (Berthold schrieb mal davon er möchte seine 3 Tonnen auflasten auf 3,5t).
-Ich soll überall einen Unterfahrschutz anbauen obwohl es ein Allradfahrzeug ist.
-die Zusatzanleitung für den 4x4 fehlt
-Die beiden Notsitze im Laderaum sollen nicht Eingetragen werden können, eine Begründung konnte er mir nicht sagen. Einen Durchgang gibt es nicht, jedoch eine Kommunikation über Funk. Original VW-Gurte sind eingebaut.


Moin,
- Als Anhängerlast kannst du, wenn du die originale VW-Anhängrkupplung dran hast, beim TÜV für einen LT 45 4x4 3 to Zuglast eingetragen bekommen. Dazu muss man den TÜV-Menschen bitten in seine Datenbank zu schauen und das Gutachten 2142-1/00 vom 9.2.2001, ausgestellt vom TÜV Nord Straßenverkehr zu verwenden. Wenn du gerne 4,9 to statt 4,5 to zGG haben möchtest: Gutachten 2142-2/00, liegt ebenfalls beim TÜV Nord vor.
- Für Unterfahrschutz gibt es in der Tat eine Nachrüstpflicht. Bei Allradlern kann allerdings aufgrund des Verwendungszecks auch ganz darauf verzichtet werden, bei mir haben die Originalen gereicht. Vielleicht dem Prüfer mal zeigenössische Prospekte zeigen, was damals serienmäßig war. Alternativ kann man auch Staukisten anbauen, das zählt auch, ist leider ziemlicher goodwill des Prüfers. :TÜV
- Das man für eine Vollabnahme die Betriebsanleitung benötigt wäre mir neu, vielleicht mal fragen wo das steht... Wenn du eine gefunden hast, ich hatte nie eine und würde mich über eine Kopie freuen :grin:
- Für Sitze im Koffer gibt es ziemlich eindeutige Regeln, die solle der Prüfer eigentlich kennen. Kommunikationsmöglichkeit, zwei Fluchtwege (Tür/Fenster) fallen mir spontan ein. Wenn du "Pech" hast muss der Gurtbock geprüft und mit dem Rahmen verschraubt sein, da gab es je nach Baujahr bestimmte Anforderungen.

Viele Erfolg und vielleicht wirklich einen Prüfer suchen, der etwas mehr Engagement und Sachverstand hat...
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Re: Anhängelast und Unterfahrschutz

Beitragvon oz_explorer » Montag 22. Januar 2018, 09:02

Guten Morgen zusammen,

ich habe noch eine Anhängerkupplung in der Werkstatt liegen, diese ist im Zuge der Eintragung vom Vorbesitzer mit gekauft worden. Es war auch geplant sie am LT zu montieren (Der LT sollte vom Vorbesitzer zu einem Wohnmobil umgebaut werden und gleichzeitig eine Trial-Jeep ziehen können). Ich habe diese bis jetzt noch nicht benötigt. Leider komme ich erst wieder in zwei bis drei Wochen in die Werkstatt um nach den Typenschild der Anhängerkupplung zu schauen...

Gruß
Simon
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Re: Anhängelast und Unterfahrschutz

Beitragvon Koffer » Montag 22. Januar 2018, 13:21

Hallo miteinander,
das mit den Gutachten wird Ihn hoffentlich überzeugen. Danke dafür! Auf dem Schild der Anhängerkupplung (von VW) steht nur die max. Stützlast. Das gleiche bei meinem Teileträger-LT.
Das mit der Zusatz-Anleitung ist wohl nur ein Hinweis, kein Muss. Hatte ich mir bis dahin auch keine Gedanken dazu gemacht. Aber im Gesamtbild sieht es dann besser aus und andere Sachen sind dann vielleicht einfacher. Wenn die jemand hat, ich könnte die Scannen und damit als PDF per Mail verschick bar machen für alle die es haben wollen. Natürlich geht das Original zurück an den Eigentümer.
Bei den Sitzen handelt es sich um eine Sitzbank die an der Rückwand verschraubt ist wie auf dem Bild zu sehen. Mal schauen.
Unterfahrschutz max. 55cm vom Boden ist schon recht Tief finde ich, mal schauen wie ich das einigermaßen ansehnlich gestalten kann, mal ganz davon ab das es unpraktikabel ist. Erstmal versuch ich es ohne mit dem Gutachten.
Schöne Grüße
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