Hallo,
wenn Du eine externe Befüllung meinst , die gab es auch.
Ist quasi ein mit Hochdruckschlauch verlegter Füllanschluß.
Den Tank könnte man quasi sicher auch wieder zurückrüsten.
Aber viel wichtiger ist:
- Der Tank muß für gasförmige und nicht für flüssige Entname (z.B. bei Gasanlage für Motorbetrieb) konfiguiriert sein
- Wie alt ist der Tank und hat er noch Tüvabnahme (alle 10 Jahre fällig) ?
- Er muß ja auch in die Fahrzeugpapiere mit der Seriennummer des Tanks eingetragen und abgenommen werden.
- Eventuell ist es sinnvoller in einen neuen Tank nach aktueller Norm ohne 10 Jahresprüfung zu investieren.
- Gasdruckregler muß auch immer jünger als 10 Jahre sein, sonst keine Abnahme
Infos dazu:
http://www.lt-forum.de/dokuwiki/doku.ph ... erpruefunghttp://www.lt-forum.de/dokuwiki/doku.ph ... o_gastanksGruß
Frank