Fahrzeug-Daten, -Genehmigung und -Ausnahmegenehmigung

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Fahrzeug-Daten, -Genehmigung und -Ausnahmegenehmigung

Beitragvon LockX » Mittwoch 24. Juni 2015, 11:39

Fahrzeug-Daten, -Genehmigung, -Ausnahmegenehmigung stehen meist in Zulassungsbescheinigung, Kfz-Brief oder Kfz-Schein.
Alte Kfz-Scheine und -Briefe fehlen oft. Dann hilft vielleicht dieser Beitrag zu Daten im Kraftfahrzeugbundesamt (KBA, Tel. 0461/316-0).

Die Datenspeicherung ist geregelt in der
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen (Fahrzeugzulassungsverordnung – FZV) unter http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/
und dort u.a. in
§ 30 - Speicherung der Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR)
mit Absatz 1
"Bei Fahrzeugen, denen ein Kennzeichen zugeteilt ist, sind im Zentralen Fahrzeugregister folgende Fahrzeugdaten zu speichern: ...
9. die Emissionsklasse, in die das Fahrzeug eingestuft ist und die Grundlage dieser Einstufung, ...
20. fahrzeugbezogene und halterbezogene Ausnahmegenehmigungen sowie Auflagen oder Hinweise auf solche Genehmigungen und Auflagen, ..."

Die Datenabfrage ist geregelt im Straßenverkehrsgesetz (StVG) unter http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/
und dort u.a. in
§ 39 - Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen
mit Absatz 2
"(2) Weitere Fahrzeugdaten und Halterdaten als die nach Absatz 1 zulässigen sind zu übermitteln,
wenn der Empfänger unter Angabe von Fahrzeugdaten oder Personalien des Halters glaubhaft macht, dass er
1. die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung, zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr, dem Diebstahl, dem sonstigen Abhandenkommen des Fahrzeugs oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt,
2. (weggefallen)
3. die Daten auf andere Weise entweder nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erlangen könnte."

Die Datenabfrage erfolgt durch die (wohn-)örtliche Zulassungsstelle, die den Personalausweis des Abfrage-Interessierten sehen will.
Schriftlicher Antrag ist möglich; er erfordert formlosen Antrag mit Zusicherung, Gebühr unverzüglich zu zahlen, und Kopie des Personalausweises.

Gruß
Manfred
LockX
 

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